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Ordnungswidrigkeitsrecht


Ordnungswidrigkeiten sind gemäß § 1 OWiG rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand einer Norm verwirklichen und mit einer Geldbuße geahndet werden.


Ca. 95 % aller Ordnungswidrigkeiten werden im Bereich des Verkehrsrechts begangen.

Die Ordnungswidrigkeiten sind in den einzelnen Gesetzen bestimmt.


Für alle Ordnungswidrigkeiten gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das aus drei Teilen besteht:

  1. Allgemeine Vorschriften

  2. das Bußgeldverfahren

  3. einzelne Bußgeldtatbestände

(vergl. Juraforum\ Lexikon)



Kontaktieren Sie mich und ich werde Sie sehr gerne in diesen Bereichen beraten und Ihre Interessen vertreten.

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Anwaltskanzlei Mertens  | post@anwaeltin-mertens.de