Die Ordnungswidrigkeiten sind in den einzelnen Gesetzen bestimmt.
Für alle Ordnungswidrigkeiten gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das aus drei Teilen besteht:
-
Allgemeine Vorschriften
-
das Bußgeldverfahren
-
einzelne Bußgeldtatbestände
(vergl. Juraforum\ Lexikon)
Kontaktieren Sie mich und ich werde Sie sehr gerne in diesen Bereichen beraten und Ihre Interessen vertreten.