Rechte der Opfer ergeben sich aus
• dem Opferschutzgesetz,
• dem Opferanspruchs - Sicherungsgesetz,
• dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und
• dem Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im
Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes.
Opferschutz beinhaltet aber auch Themen wie:
• häusliche Gewalt gegen über Frauen oder gar Kindern
• Senioren als Opfer von Kriminalität oder Verkehrsunfällen
Opferschutz ist als Grundgedanke überall da zu verankern, wo es gilt, die Interessen der Opfer zu berücksichtigen und durchzusetzen.
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche und bei der Wahrnehmung von Opferschutzrechten im Strafverfahren.