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Opferschutz


Opfer ist, wer durch eine Tat oder ein
Ereignis unmittelbar oder mittelbar
geschädigt wurde, sei es physisch, psychisch und / oder materiell.
Wenn man über „Opfer“ redet, so sind häufig nur Opfer von Gewalttaten gemeint.

Auch Straftaten, die nicht unmittelbar mit
Gewalt in Verbindung gebracht werden - wie Bedrohung, Einbruchsdiebstahl und Betrug -, auch solche Taten hinterlassen Opfer.



Unter allen Beteiligten trägt das Opfer einer Tat die größte Belastung.


Ihm ist Unrecht geschehen.


Dem Opfer gebührt Aufmerksamkeit und Verständnis, Unterstützung und Hilfe.

 

Rechte der Opfer ergeben sich aus

 

     • dem Opferschutzgesetz,
     • dem Opferanspruchs - Sicherungsgesetz,
     • dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und
     • dem Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im

       Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes.


Opferschutz beinhaltet aber auch Themen wie:

     • häusliche Gewalt gegen über Frauen oder gar Kindern
     • Senioren als Opfer von Kriminalität oder Verkehrsunfällen
    

Opferschutz ist als Grundgedanke überall da zu verankern, wo es gilt, die Interessen der Opfer zu berücksichtigen und durchzusetzen.



Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche und bei der Wahrnehmung von Opferschutzrechten im Strafverfahren.


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Anwaltskanzlei Mertens  | post@anwaeltin-mertens.de