Mein Ziel ist es immer, langfristig Regelungen und Vereinbarungen zu schaffen, die alle Beteiligten akzeptieren können.
Ich vertrete Sie dabei im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren und stelle für Sie alle erforderlichen Anträge.
Zuständig, wenn es um die Scheidung, den Umgang mit den gemeinsamen Kindern oder die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geht, ist das Familiengericht.
Auch berechne ich die Höhe des Unterhalts und kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer bzw. der Ansprüche Ihrer Kinder.
Soweit es dem Kind dient, hat jedes Familienmitglied, also auch Großeltern und/oder Geschwister ein Umgangsrecht mit dem betroffenen Kind.
Zu meiner Arbeit gehört daher genauso die erste Kontaktaufnahme und die Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Jugendamt.
Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Stellungnahmen ergeben und psychologische Gutachten zur Entwicklung Ihres Kindes erforderlich sein, die unseren Antrag unterstützen, so betreue ich Sie auch in dieser Hinsicht.
Im Fall einer Scheidung wird zu klären sein, welcher Elternteil zukünftig das Sorgerecht behält, oder ob es weiterhin gemeinsam ausgeübt werden kann.
Für eine alleinige Übernahme des Sorgerechts durch den Vater oder die Mutter, müsste ein entsprechender Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden.
Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, damit wir zusammen die beste Lösung für Ihre Situation finden.