Bitte bringen Sie diese Vollmacht und die Hinweise zur Datenverarbeitung, unterschrieben zu einem unserer Beratungsgespräche mit, nur mit diesen Unterlagen darf ich Sie in Ihrer Angelegenheit vertreten.
Bitte bringen Sie die Unterlagen für Beratungshilfe und Prozess- oder Verfahrungskostenhilfe ausgefüllt und Unterschrieben zu einem unserer Beratungsgespräche mit, wenn Sie zum Beispiel über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht in der Lage sein sollten, die Kosten für Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung aus eigenen Mitteln leisten zu können.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit, wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt.